Antrag: Einrichtung eines "Neuenkirchener Klimafonds"

Aktuelle Änderungen des EEG nutzen und gemeinsam mit den Windparkbetreibern einen Klimafonds einrichten.

Willkommenskultur für Neugeborene - Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion

Willkommenskultur für Neugeborene - ein guter Antrag in der Sache von der CDU. Leider mit einem sehr verengten Blick auf Osteopathie im Säuglingsalter.

Wir möchten den Ansatz aufgreifen und deutlich weiter fassen. Mit dem "Neuenkirchen Gutschein" als Begrüßungsgeschenk können Familien selber entscheiden, was sie für ihren Nachwuchs brauchen und sind nicht auf eine therapeutische Behandlung beim Osteopathen festgelegt.

Aber ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Information von Familien in dieser neuen Lebensphase:

  • Welche Anlauf- und Beratungsstellen gibt es?
  • Wer unterstützt in der Familienphase finanziell wie?
  • Welche Angebote kann ich mit meinem Sprößling in Neuenkirchen wahrnehmen?
  • Welche Kitas gibt es? (usw.)


Wir beantragen eine Neuauflage der Neuenkirchener Familienbroschüre, die zusammen mit der Broschüre des Kreisjugendamtes für Frühe Hilfen und dem Willkommensgeschenk den jungen Familien überreicht wird. So bekommen Eltern alles Wichtige in die Hand und können sich in der Eingewöhnungsphase mit dem Familiennachwuchs in Ruhe orientieren.

 

Antrag auf geänderte Wahlwerbetafeln im Gemeindegebiet Neuenkirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Brüning,

nach der Wahl ist bekanntlich vor der Wahl. Da wir nun einen etwas längeren „wahlfreien“ Zeitraum vor uns haben sollten, bitten wir, die Fraktionen der GRÜNEN und FDP im Rat der Gemeinde Neuenkirchen, Sie darum, folgenden Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Beschluss:
Die Wahlwerbetafeln an den fünf festen Standorten im Gemeindegebiet Neuenkirchen werden zur nächstmöglichen Wahl, spätestens zur Kommunalwahl 2025, ersetzt. Die neuen festen Wahlwerbetafeln sollen jeder Partei den Platz für ein Wahlplakat der Größe DIN A 0 zur Verfügung stellen.

Begründung:
Als Parteien stehen wir bei jeder Wahl wieder vor der Herausforderung, welches Plakat wie auf die festen Wahlwerbetafeln der Gemeinde anzubringen möglich sein wird. Der rechnerische Zuschnitt in Abhängigkeit zum letzten Wahlergebnis macht es immer wieder etwas spannend. Die einen können zwei DIN A0 Größen hängen, die sich an den Ecken überlappen, die anderen nur eine, müssen dafür etwas unten abschneiden oder überkleben die Fläche der anderen Partien. Wieder andere bringen zwei DIN A1-Plakate nebeneinander an. Möglich wären auch Querformate, die aber bisher nicht genutzt wurden.

Mit Blick in die Gemeinden Emsdetten und Wettringen finden wir dort die von uns favorisierte Lösung: Feste Stellwände, die für jede Partei den Platz eines DIN A0 Plakates vorhält. Die Reihenfolge der Parteien wird nach der „abgestuften Chancengleichheit“ der letzten Wahl vorgegeben. 
Nicht nur für unsere Planungen, sondern auch für die Optik und die Chancengerechtigkeit sehen wir hierin einen großen Vorteil. Bei den letzten Wahlen wurde das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien immer enger, so dass es bei den nächsten Wahlen kaum möglich sein wird, eine gerechte Bemaßung der vorhandenen Flächen zu gewährleisten. Darum bitten wir die Verwaltung, uns im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Kostenvoranschlag für neue Stellwände mit den oben beschriebenen Maßvorgaben zur Beratung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktionen

Manfred Krüger und Kathrin Horre        Lukas Heßling
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -                 - FDP -

Anfrage: Gemeingebrauch (§25 WHG) des Offlumer Sees für Freizeit- und Wassersportaktivitäten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Brüning,

wie der Presse am 02.06.2021 zu entnehmen war, beabsichtigen Sie, einige Missstände rund um den Offlumer See zu beseitigen. Das begrüßen wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Blick auf die Park- und Müllsituation sehr. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder Nachfragen zu diesem Thema und zu den Aktivitäten im und auf dem Gewässer an die Verwaltung gestellt, da uns die Verordnung zum Offlumer See mit all ihren Einschränkungen und Verboten bekannt war. Leider ist hierauf in der Vergangenheit nur wenig bis gar nicht reagiert worden.

Über die von Ihnen ausgesprochenen neuen und zusätzlichen Verbote am Offlumer See sind wir überrascht und möchten Sie bitten, folgende Fragen im Rahmen der nächsten Sitzung des Fachausschusses Mobilität, Umwelt und Tourismus zu beantworten (bitte vorab schriftlich) und zur Diskussion zu stellen:

1. Ist es richtig, dass die alte Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2006 zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist und vom damaligen Bürgermeister verlängert wurde?

2. Hat es eine neue Bewertung der Situation rund um den Offlumer See und die sich seit 2006 veränderte Nutzung gegeben? Wenn ja, wer war bei dieser Bewertung und der damit einhergehenden Festsetzung der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauches beteiligt? Und warum wurde das nicht mit der Politik kommuniziert?

3. Ist die neue Verordnung im Wortlaut identisch mit der alten? Welche Laufzeit ist vereinbart worden und kann diese u.U. vorzeitig verändert werden? (Wir bitten um Übersendung der neuen Verordnung, da diese noch nicht online einsehbar ist.)

4. Ist es richtig, dass der Offlumer See zwar im Wasserschutzgebiet liegt, hier aber nur die Schutzstufe III eingehalten werden muss? Wenn ja: Welche Nutzungsformen sind in diesem Rahmen grundsätzlich möglich?

5. Ist es ferner richtig, dass die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt keinerlei Bedenken bzgl. einer Nutzung des Gewässers durch Taucher und Stand-Up-Paddler sieht? Wenn ja, warum wird dieses dennoch ausgeschlossen?

6. Unter welchen Voraussetzungen kann die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt Ausnahmegenehmigungen erteilen (z.B. Taucher, Stand-Up-Paddler)? Ist mit Hr. Hengstenberg, der seit ca. drei Jahren einen SUP-Board-Verleih am Offlumer See betreibt, über diese Möglichkeit gesprochen worden?

7. Mit welchen Argumenten wird es dem Landesfischereiverband erlaubt, weiterhin mit sog. Belly-Booten auf dem Gewässer unterwegs zu sein und am Uferbereich zu campieren? Ist es richtig, dass die Angler pro Person und Tag bis zu 3 kg Fischfutter zur Anfütterung verwenden dürfen, jedoch der Besatz mit Fischen in Offlumer See so gering ist, dass dieses am Seegrund vergammelt?

8. Wie möchte die Gemeinde Neuenkirchen das Gewässer sauber halten, wenn Taucher den Seegrund zukünftig nicht mehr vom Unrat reinigen dürfen?

9. Womit wird das Verbot von Alkohol, Tabak und Shishas am Strandbereich des Offlumer Sees begründet?

10. Warum wurden diese Änderungen und Verbote nicht im Kontext des von der CDU beantragten "Konzept für den Offlumer See" im Fachausschuss beraten und das weitere Vorgehen mit der Politik abgestimmt?

Zusammenfassend möchten wir als GRÜNE Ratsfraktion noch anmerken, dass wir in der Sache den grundsätzlichen und dringenden Handlungsbedarf sehen. Die Park- und Müllsituation rund um den Offlumer See ist in den letzten Jahren auf ein unzumutbares Maß für Anwohner:innen und Erholungssuchende gestiegen. Die massiven Einschränkungen für die Besucher:innen des Sees können wir allerdings ohne jegliche Begründung nicht nachvollziehen. Sie sind aus unserer Sicht unglücklich und zu einem unpassenden Zeitpunkt über die Presse kommuniziert worden. Wir hätten uns eine ausführliche Diskussion im Rahmen der oben benannten Konzeptentwicklung gewünscht und bitten dringend darum, diese umgehend nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen,
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Manfred Krüger und Kathrin Horre


Anfrage: Luftqualität in den Kitas und Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Brüning,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die mündliche Beantwortung der folgenden Fragen in der Ratssitzung am 14. Dezember 2020:

Die Corona-Pandemie wird uns noch eine ganze Zeit in unserer gewohnten Lebensart einschränken. Die Landes- und Bundesregierung setzen den Fokus – zu Recht – auf die Offenhaltung der Schulen und Kitas, um die Betreuung und Bildung für alle zu gewährleisten. Ein strikt vorgegebenes Lüftungskonzept soll hier helfen, das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Hierzu unsere Fragen:

1. Können in allen Kitas und Schulen die Fenster so geöffnet werden, dass eine ausreichende Lüftung möglich ist? Wenn nein, bitte Anzahl und Größe der problematischen Räume benennen.

2. Wie stark senkt sich dabei die Temperatur in den Räumen durchschnittlich ab und besteht hier die Gefahr der steigenden Erkältungskrankheiten bei Kindern, Lehrkräften und Erzieher*innen?

3. Ist es richtig, dass der Einsatz von Luftreinigungsfiltern und CO2-Ampeln keinen Einfluss auf den Erlass des Schulministeriums NRW haben und eine Lüftung im vorgegebenen Umfang weiter verpflichtend ist?

4. Mit welcher Mehrbelastung bei den Heizkosten müssen wir für diesen Winter rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Manfred Krüger und Kathrin Horre


Antrag: Biologische Vielfalt in Kommunen

Vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung im Verlust der Arten- und Biotopvielfalt (Insektensterben, etc.) stelle ich im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, der Rat möge beschließen: 

1. Die Gemeinde Neuenkirchen unterzeichnet die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" (http://www.kommbio.de/files/web/doks/download/Deklaration.pdf).

2. Die Gemeinde Neuenkirchen tritt dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (http://www.kommbio.de/home/) bei. 

Begründung:

Mittlerweile haben mehr als 398 Kommunen die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" unterzeichnet. Damit hat sich eine äußerst erfreuliche Zahl an Kommunen dazu bereit erklärt, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung verstärkt zu berücksichtigen. Neben dem Kreis Steinfurt ist auch die Stadt Emsdetten Mitglied in diesem Bündnis und beide haben die Deklaration mit gezeichnet.

Mit der Deklaration sprechen sich die unterzeichnenden Kommunen dafür aus, konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Damit reagieren sie auf den voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt. In Deutschland werden über 70 Prozent aller Lebensräume als bedroht eingestuft. Bereits 1992 hat Deutschland das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt unterzeichnet und sich damit verpflichtet, dem Verlust der Biodiversität Einhalt zu gebieten. In Deutschland gibt es etwa 70.000 Tier- und Pflanzenarten. Davon sind bereits 7.000, also 10% gefährdet. Bei den „Höheren Tieren“, den Wirbeltieren, sieht es noch dramatischer aus: Hier sind sogar 35% gefährdet. Auch die Bestände früherer „Allerweltsarten“, wie z.B. die Feldlerche sind seit den 1980er Jahren in NRW um 75 Prozent drastisch eingebrochen.

Das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." ist ein Zusammenschluss von insgesamt 242 im Naturschutz engagierten Kommunen. Es stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz der Biodiversität in den Blickpunkt. Gerade Städte, Gemeinden und Kreise sind z.B. beim Erhalt von Lebensräumen, der Abfallentsorgung und Ratsfraktion Neuenkirchen Ellen Pfennig Fraktionssprecherin Manfred Krüger stell. Fraktionssprecher Wachtelstr. 33 48485 Neuenkirchen 05973-2393 pfennig.ellen@googlemail.com Neuenkirchen, 06.06.2020 Bürgermeister Franz Möllering Gemeinde Neuenkirchen Hauptstraße 16 48485 Neuenkirchen intelligenter Bauleitplanung gefordert den Verlust der Arten zu stoppen. Grünflächen unserer Städte und Gemeinden könnten durch geeignete Planung und zielorientiertes Handeln wahre „Naturparadiese“ sein. Politik und Verwaltung haben in vielfältiger Weise große Einflussmöglichkeiten auf den Schutz unserer Natur. 

In der Informationsbroschüre werden die Vorteile einer Mitgliedschaft wie folgt beschrieben:

  • Das Bündnis bietet eine Plattform für interkommunalen Austausch und Kooperationen.
  • Das Bündnis initiiert Projekte für seine Mitglieder und eröffnet so Möglichkeiten zur Nutzung öffentlicher Fördermittel.
  • Das Bündnis bietet Ihnen die kostenlose Teilnahme an Workshops und Kongressen.
  • Das Bündnis informiert Sie mittels Newsletter und Homepage über aktuelle Themen.
  • Das Bündnis setzt sich auf politischer Ebene für Ihre Belange ein.
  • Das Bündnis veröffentlicht Broschüren und Handlungsempfehlungen.
  • Das Bündnis bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als Kommune zu profilieren, die sich an Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiert und positiv auf

(Quelle: https://www.kommbio.de/mitglied-werden)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ein Kommune bis 50 000 Einwohner 165,00 € pro Jahr. 

Mit freundlichem Gruß

für die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig 


Antrag: Radverkehr stärken – Verbindungen zu Velorouten im Kreis Steinfurt schaffen

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, eine Vernetzung durch eine Sonderbeschilderung auf den bestehenden Fahrradrouten mit den touristischen Attraktionen von Neuenkirchen vorzunehmen und diese ebenfalls auf der Homepage darzustellen.

Ergänzend soll zusätzlich eine innerörtliche Sonderbeschilderung erfolgen.

Begründung:

Die Radwege ‚Rheine – Ochtrup' ‚ die Radbahn ,Münsterland‘ ,der Radweg ‚Max Clemens Kanal‘ und der Querverbindung der ,Triangel' als klimafreundliches Radwege-3- Eck im Kreis Steinfurt bieten eine hervorragende Möglichkeit auf die touristischen Attraktionen von Neuenkirchen und seinem Ortsteil St. Arnold hinzuweisen und diese dadurch sinnvoll zu verbinden.

Eine innerörtliche Sonderbeschilderung würde Touristen die Orientierung erleichtern und gleichzeitig ein Aufwertung der Sehenswürdigkeiten und Lokationen von Neuenkirchen darstellen

Beispielsweise sollte auf den ‚Offlumer-See‘, das ‚Heimathaus‘, die Seen in St. Arnold, das ‚Dorf St. Arnold‘, die Boule-Plätze, den Lehrpfad und auf wichtige Gebäude (Rathaus, Villa Hecking) hingewiesen werden..

Hierzu folgende dezidierte Vorschläge seitens unserer Fraktion:

1. Standort: Kreuzung Radweg „Rheine-Ochtrup“ / Haarweg:Hinweisschild:
Naherholungsgebiet St. Arnold
Radbahn Münsterland
Radweg Max-Clemens-Kanal

2. Standort: Kreuzung Haarweg / Wettringer Str.:Hinweisschild 1:
Naherholungsgebiet St. Arnold
Radbahn Münsterland
Radweg Max-Clemens-Kanal

Hinweisschild 2:
Naherholungsgebiet Offlumer-See
Radweg Rheine-Ochtrup

3. Standort: Kreuzung Haarweg / Burgsteinfurter Damm:Hinweisschild 1:
Naherholungsgebiet St. Arnold
Radbahn Münsterland
Radweg Max-Clemens-Kanal

Hinweisschild 2:
Naherholungsgebiet Offlumer-See
Radweg Rheine-Ochtrup

4. Standort: Kreuzung Haarweg / Emsdettener Str.: Hinweisschild 1:
Naherholungsgebiet Offlumer-See
Radweg Rheine-Ochtrup

Hinweisschild 2:
Radbahn Münsterland
Radweg Max-Clemens-Kanal
Alter Bahnhof St. Arnold

5. Standort Kreuzung Radbahn Münsterland / Emsdettener Str.:Hinweisschild 1:
Naherholungsgebiet St. Arnold
Naherholungsgebiet Offlumer See

Hinweisschild 2:
Radweg Max-Clemens-Kanal

6. Standort: Kreuzung Radbahn Münsterland / Dorbauerschaft (M-C-K):Hinweisschild 1:
Radweg Max-Clemens-Kanal

Hinweisschild 2:
Naherholungsgebiet St. Arnold
Naherholungsgebiet Offlumer-See

Zwei Übersichts-Karten mit den möglichen Standorten ist als Anlage Nr. 1 und Anlage Nr. 2 beigefügt.

Diese örtliche Verbindungsroute kann bekanntlich keine Themen-Radweg-Beschilderung (Rote Schrift auf weißem Grund) erhalten. Eine Ausschilderung mit Piktogramm – wie z.B. beim ‚Herzradweg Wettringen‘ ist ebenfalls schlecht möglich und würde auch die touristische Bedeutung nicht wiedergeben.

Aus diesem Grunde fügen wir unserem Antrag ein Foto (Beispiel Wettringen) bei, wie eine solche einheitliche Sonderbeschilderung aussehen könnte– Anlage Nr. 3.

So eine Sonderbeschilderung sollte möglichst zeitnah auch innerörtlich umgesetzt werden.

Gestaltungs-Beispiele:
Piktogramm „Gebäude“ und Hinweis „Villa-Hecking“
Piktogramm „Waffel mit Eiskugeln“ und Hinweis „Eisdiele“
Piktogramm „Boule-Kugeln mit Schweinchen“ und Hinweis „Boule-Platz“

Mit freundlichem Gruß

Ellen Pfennig
Fraktionssprecherin Bündnis 90 / Die Grünen


Antrag: Erhalt und Erwerb heimat-historischer Begegnungsstätten

Antrag:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge folgende Beschlüsse fassen:

1. Die Zukunft des ‚Heimathauses‘ zu sichern, indem die Gemeinde Neuenkirchen das Gebäude mit dem entsprechenden Gelände als Gemeindeeigentum erwirbt.

2. Die Zukunft des „Dorf St. Arnold e.V.“ zu sichern, indem sie das Gebäude mit dem entsprechenden Grundstück als Gemeindeeigentum erwirbt.

3. Das Gebäude des ehemaligen Schneiders Haverkock zu erwerben.

Begründung:

zu1.
Die Zukunft des ‚Heimathauses‘ und der vielen auf dem Gelände geschaffenen Gebäude ist ungewiss, weil der Mietvertrag nach einer begrenzten Zeit ausläuft. Alle Aktivitäten, die von den Mitgliedern des Heimatvereins durchgeführt und von vielen Ehrenamtlichen unterstützt werden, benötigen eine Ziel- und Sicherheitsperspektive. Ein Projekt wie z.B. die Umsetzung des ‚Schiermann‘schen Spiekers‘ auf das Gelände des Heimathauses wäre wünschenswert und lässt sich nur mit Planungssicherheit realisieren. Ein Vorkaufrecht besteht zwar, kann aber jederzeit umgangen werden.

zu2.
Der Mietvertrag des Hauses ‚Dorf St. Arnold‘ mit dem Heimatmuseum läuft bereits im Juni 2021 aus. Die Aktiven dieses Vereins benötigen ebenfalls eine Planungssicherheit. Weil es aktuell sehr ungewiss ist, ob der Mietvertrag überhaupt verlängert wird, halten wir den Ankauf des Hauses mit seinem Grundstück für die notwendige Lösung. In St. Arnold findet sich kein adäquates Gebäude, in dem alle Exponate angemessen präsentiert werden und die Veranstaltungen des Vereins stattfinden könnten.

zu3.
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude des ehemaligen Schneiders Haverkock zählt in Neuenkirchen zu einem der wenigen Ackerbürgerhäuser aus der Zeit um 1820, in dem neben der Selbstversorgung durch die Bestellung eines kleinen Ackers, der Haltung von Vieh auch ein Gewerbe ausgeübt wurde. Weil es leider nach und nach verfällt, wäre bei einem schnellstmöglichen Erwerb durch die Gemeinde eine Sicherung und Sanierung dieses Gebäudes möglich. An ihm ließe sich das bürgerliche Leben mit handwerklichem Gewerbe nachvollziehen. Das Gebäude würde zusammen mit der angrenzenden Häuserreihe – Handelshaus Veltman, Villa Hecking, Bauernhaus Temmen, bis hin zur Josefskapelle, dem Haus Kerstiens und dem gegenüber liegenden Relikt der ehemaligen Textilfabrik Hecking – ein historisches Ensemble bilden.

Alle genannten Objekte dienen letztlich dazu, die Geschichte und Lebensweise in Neuenkirchen lebendig zu halten und diese nachvollziehbar zu machen. Sie schlagen eine Brücke von der Vergangenheit zur Gegenwart und fördern dadurch die Erinnerungskultur und die Heimatliebe.

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Antrag: Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Die Gemeinde Neuenkirchen erarbeitet ein Konzept, das Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden und für sie relevanten Bereichen vom Kindergarten bis zum Schulabschluss beteiligt.

Begründung:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) seit eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Themen und Entscheidungen vor, so heißt es in der KRK Artikel 12:

  1. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
  2. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Ferner liefert die Gemeindeordnung NRW in §27a die Möglichkeit, diese Strukturen zu schaffen:

Interessenvertretungen, Beauftragte

„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“

Wir wissen, dass dieser Schritt ein umfassendes Umdenken in einigen Verwaltungsabläufen und auch auf der politischen Ebene bedeutet und die Realisierung entsprechend Zeit fordert. So müssen Verfahrensabläufe auf angemessene Beteiligungsformate geprüft werden und Strukturen geschaffen und angepasst werden. Dennoch sehen wir die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) als unabdingbar.

So heißt es bereits in der 2005 erschienen Bertelsmann-Studie „Kinder- und Jugendpartizipation in Deutschland“:

Partizipation“ ist neben „Öffentlichkeit“ der wichtigste Grundpfeiler jedes demokratischen Gemeinwesens. Unter Partizipation ist zu verstehen, dass die Bürger das Gemeinwesen aktiv mitgestalten, dass sie in allen sie betreffenden Belangen mitwirken, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen. Das gilt nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch und in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens.

Denn eine aktive Mitwirkung in ihren Lebensbereichen – sei es in Familie, Schule, Freizeit, Verein oder Gemeinwesen insgesamt – festigt ihr Selbstvertrauen und trägt so zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Bildung ihres politischen Bewusstseins bei. Sie stärkt ihre Identifikation mit dem Gemeinwesen und dessen Institutionen, erweitert ihre Handlungsmuster und dient auf diese Weise ihrer sozialen und gesellschaftlichen Integration. In diesem Sinne ist Partizipation auch ein Mittel der Erziehung zur Demokratie.“

Ein Aufschlag zur echten Kinder- und Jugendbeteiligung wurde in Neuenkirchen mit den beiden Projekten „Jugendgerechte Kommune“ und „Provinzhelden“ gemacht. Erfahrungen und erste Schritte in diesem Kontext müssen nun analysiert, ggf. angepasst und verstetigt werden. Anderenfalls bleibt es bei einem netten Etikett, das nicht mit dem Leben echter Beteiligung gefüllt wird.

In der Sitzung des Ausschusses Soziales, Generationen und Inklusion im Dezember 2019 wurde beim Bericht der Provinzhelden deutlich, dass sie viele Ideen gesammelt haben und nun Wege zur Realisierung aufgezeigt brauchen. Wir können nicht erwarten, dass junge Menschen diese Strukturen alleine erarbeiten oder vorhandene ggf. aufbrechen. Es braucht einen echten Gestaltungswillen auch aus der Kommunalpolitik und der Gemeindeveraltung.

In NRW gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Formen, wie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch in ländlichen Regionen gelingen kann: Jugendparlament, Jugendrat, Jugendbeirat, Jugendforum etc. an unterschiedlichen Orten und verschiedenen Zeitintervallen.

Neben der Beschreibung von Gelingensfaktoren und notwendigen Strukturen gibt es Hinweise auf mögliche Stolpersteine, so dass die Gemeinde Neuenkirchen aus einem Fundus an Ideen das für unseren Ort richtige Format etablieren kann. Hierbei müssen die jungen Menschen in einem moderierten Prozess eingebunden werden.

Wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten diesen Schritt als eine logische Folge aus der Jugendbefragung und den beiden vorgenannten Projekten. In der heutigen Zeit ist die Demokratie-Bildung wichtiger denn je. Wir können keinen Menschen mit dem Gefühl zurücklassen, nicht gehört oder gesehen zu werden. Darüber hinaus ist für uns GRÜNE die Beteiligung der jungen Menschen besonders mit Blick auf die immer älter werdende Bevölkerungsstruktur in Neuenkirchen und St. Arnold besonders wichtig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen bei einem Zuwachs der Bevölkerung über 60 Jahren um 40% bis 2030 nicht aus dem Blickfeld verschwindet.

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ellen Pfennig und Kathrin Horre


Antrag: Altengerechtes Quartier Neuenkirchen

Beschlussempfehlung:

  1. Die Gemeindeverwaltung initiiert ein Projekt unter dem Thema „Neuenkirchen als altengerechtes Quartier“, um den zukünftigen Herausforderungen der älter und bunter werdenden Gesellschaft ein Lebensumfeld anzubieten, das alle notwendigen Infrastrukturen genauso vorhält wie die Möglichkeiten für soziale und selbstständige Teilhabe.
  2. Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Erfahrungen und der Angebote der „Altengerechten Quartiere NRW“ initiiert die Gemeindeverwaltung erste partizipative Workshops mit den Bürger*innen aus den Ortsteilen Neuenkirchen und St. Arnold.
  3. Um einen guten Auftakt inklusive Bewerbungsmaßnahmen sicherzustellen, wird im Haushalt 2020 hierfür ein Betrag von 10.000 Euro bereitgestellt. Mögliche Fördertöpfe bei Bund und Land sollten genutzt werden.

Begründung:

Der demografische Wandel macht auch vor Neuenkirchen nicht Halt. So wissen wir schon heute, dass nach Berechnungen mit dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell die Gruppe der über 60jährigen Menschen bis zum Jahr 2032 um fast 40 % anwachsen wird (Quelle: Kommunale Pflegeplanung des Kreises Steinfurt: Bevölkerungsprognose: Stand 2019: 3.502, voraus. 2032: 4.871.)

Es ist das Gebot der Stunde, bereits heute Lösungen zu finden, die eine Infrastruktur für älter werdende Menschen und alle Lebensbereiche betreffend in unserem Ort möglich und praktikabel macht. Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung unter dem Titel "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften" fordert die Kommunen auf, ihre Gestaltungsaufgabe wahrzunehmen, lokale Akteure zu vernetzen, die lokale Sorgestrukturen zu fördern und soziale Benachteiligungen auszugleichen, sowie die Teilhabe und Partizipation an Planungs- und Entscheidungsprozessen zu ermöglichen (s.a. www.siebter-altenbericht.de).

Auf Kreisebene haben hierzu in den letzten Monaten verschiedene Veranstaltungen stattgefunden. Die Kommunale Pflegeplanung des Kreises Steinfurt gibt viele Hinweise auf entstehende Bedarfe und große Herausforderungen in den nächsten Jahrzehnten und einige Orte im Kreis haben sich bereits vorbildlich und partizipativ auf den Weg gemacht (s. Emsdetten „Agenda Älterwerden“).

„Um das Bild von einem altengerechten Quartier Realität werden zu lassen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Bereichen notwendig. Dazu zählen folgende vier Handlungsfelder: Wohnen, sich versorgen, sich einbringen, Gemeinschaft erleben.“ (Zitat: Handlungsfelder - Altengerechte Quartiere NRW – www.aq-nrw.de)

Es geht hier nicht nur um das Aufgabenfeld Sorge und Pflege, sondern insbesondere um die Felder Wohnen, Wohnumfeld und Infrastruktur, Bildung, Engagement und Freizeit sowie gesundheitliche Versorung, Prävention und Rehabilitation (s.a. Vortrag von Hr. Woltering, Kreis Steinfurt, zur Kommunalen Pflegeplanung im Sozialausschuss am 24.09.2019).

Hiermit wird deutlich, dass eine konzeptionelle Entwicklung für ein „Neuenkirchen als altengerechtes Quartier“ auch positive Effekte für alle anderen Bürger*innen haben wird. So werden Nachbarschaftsprojekte ein wichtiger Bestandteil werden, die die Gemeinschaft zwischen den Generationen stärken können. Selbstbestimmtes Leben, haushaltsnahe Dienstleistungen und altengerechter Wohnraum sorgen für eine Senkung der Kosten für Heimunterbringung.

Politik und Verwaltung haben die Verantwortung dafür zu sorgen, dass Menschen im Alter nicht einsam sind. Teil einer lebendigen Gemeinschaft zu sein, hat einen direkten Effekt auf die seelische und körperliche Gesundheit.

Wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Neuenkirchen, beantragen für das Haushaltsjahr 2020 einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro bereitzustellen, um einen ersten Aufschlag in Richtung zukunftsweisende Seniorenpolitik zu machen. Es sollen erste Beteiligungsworkshops durchgeführt werden, in denen die Bedarfe und Wünsche der Zielgruppe festgestellt werden. Ferner soll ein erstes Konzept erstellt werden, um im vierten Quartal 2020 politisch entscheiden zu können, in welchem Umfang die Gemeinde Neuenkirchen in die Sozialraumplanung und Entwicklung eines altengerechten Quartiers einsteigt.

Wir empfehlen einen Austausch mit der Stadt Emsdetten, die mit ihrer „Agenda Älterwerden in Emsdetten“ großen Erfolg hat.

Mit freundlichen Grüßen
für die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig und Kathrin Horre


Antrag: Aufwertung des Musikschulangebotes durch die Bereitstellung von adäquaten Räumlichkeiten

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Neuenkirchen eruiert umgehend den Bedarf an Unterrichtsräumen für den Musik- und Tanzunterricht für das Angebot der Musikschule in Neuenkirchen und stellt den notwendigen Raum zur Verfügung.

2. Wir beantragen für den Haushalt 2020 die Einstellung von zusätzlichen 5.000 Euro, die bei Bedarf für die Anmietung von Räumlichkeiten genutzt werden können.

3. Entwicklung eines zukunftsfähigen Musikschulkonzeptes mit adäquatem Raumangebot in Neuenkirchen.

Begründung:

Wie in der letzten Zwecksverbandsversammlung deutlich wurde, gibt es in Neuenkirchen ein nicht unerhebliches Raumproblem für den von der Musikschule Ochtrup, Neuenkirchen, Wettringen und Metelen durchgeführten Instrumental- und Tanzunterricht. Seit Mai 2019 können bereits bestimmte Angebote vorübergehend oder sogar langfristig nur eingeschränkt oder überhaupt nicht stattfinden. Hierüber sind Sie, Herr Möllering, als Bürgermeister der Gmeinde von Hr. Hermjakob, Leiter der Musikschule, bereits im Frühjahr 2019 informiert worden.

Gründe für die Raumknappheit sind u.a. Eigenbedarf in der Ludgerischule für Klassenräume und die OGS, die andauernden Renovierungsarbeiten in der Villa Hecking sowie die Umbaumaßnahmen an der Emmy-Nöther-Schule.

Mit Blick auf die Kostenbeteiligung, die die Gemeinde Neuenkirchen im Kontext des Zweckverbandes leistet, ist es mehr als bedauerlich, wenn das damit finanzierte Angebot den Musikschülerinnen und -schülern nicht wohnortnah in Neuenkirchen angeboten werden kann. Damit steigt die Abwanderungsrate zur Musikschule in Rheine und führt unweigerlich zu Einnahmeeinbußen des Musikschulzweckverbandes.

Daher halten wir es für absolut notwendig, dass umgehend für Ersatz-Räumlichkeiten gesorgt wird, damit das Unterrichtsangebot weiter bestehen bleibt. Sollten hierfür für die Zeit der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten Räume angemietetet werden müssen, möchten wir für die Übergangszeit eienn Betrag von 5.000 Euro zur Verfügung stellen.

Langfristig sollte zu diesem Thema mit der Musikschule und Hr. Hermjakob enger zusammengearbeitet werden und ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Konzept für die Musikschule in Neuenkirchen erstellt werden. Hierzu verweisen wir auf das angefügte Schreiben, die letzte Zwecksverbandsversammlung und die da entwickelten Ideen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion
Ellen Pfennig


Antrag: Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung von "Schottergärten" auf dem Gemeindegebiet Neuenkirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen, werden leider immer mehr – einst blühende Vorgärten – in Schottergärten umgewandelt.

Wir begrüßen daher die Entscheidung der Gemeindeverwaltung, die geltenden Vorschriften der ‚Bauordnung NRW 2018‘, die u.a. die Gestaltung von Vorgärten regelt, erstmalig explizit in einen Bebauungsplan (B-Plan Hasenhügel) aufzunehmen.

Um dieser ökologischen Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten, reicht das allerdings bei Weitem nicht aus. Aus diesem Grunde stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hiermit nachstehenden Antrag:

1. Die Gemeinde Neuenkirchen soll bei der Gestaltung kommunaler Grünanlagen immer mit gutem Beispiel vorangehen.

2. Die Gemeinde Neuenkirchen (hier: der Klimamanager) soll – in enger Abstimmung mit Fachleuten – wiederholt über eine pflegeleichte und ökologisch sinnvolle Gestaltung von Vorgärten und Gärten informieren. Für die pflegeleichte Bepflanzung von Vorgärten, sollen entsprechende ‚Pflanzlisten‘ erarbeitet und bereitgestellt werden.

3. Die Gemeinde Neuenkirchen soll – von Fachbetrieben – an exponierter Stelle (z.B. Rathausvorplatz/Fußgängerzone) zwei große ‚Musterbeet‘ anlegen lassen, die jeweils einen pflegeleichten, aber dennoch blühenden Vorgarten zeigt. Diese ‚Musterbeete‘ soll als solches gesonderte deklariert werden. (Siehe auch unsere Anmerkungen in der Antragsbegründung).

4. Die jeweils geltenden Vorschriften der ‚Bauordnung‘ sollen künftig bei neuen Baugebieten explizit in die jeweiligen Bebauungspläne aufgenommen werden.

5. Bei einer Anpassung bestehender Bebauungspläne sollen die jeweils geltenden Vorschriften der ‚Bauordnung NRW‘ immer ergänzend in den B-Plan aufgenommen werden.

6. ‚Schottergärten‘ sind in der Regel auf Gewebevlies oder gar Folie angelegt. Aus diesem Grunde sollen diese Flächen zukünftig als versiegelte Flächen gelten und insofern zur Ermittlung der Niederschlagswasser-Gebühr herangezogen werden.

7. Hauseigentümer, oder Mieter, die aus eigenem Antrieb ihre ‚Schottergärten‘ oder versiegelten Flächen dauerhaft zurückbauen und wieder in blühende Vorgärten verwandeln, sollen dafür von der Gemeinde Neuenkirchen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen, beauftragt die Gemeindeverwaltung, hierzu ein Konzept zu entwickeln, das in Abhängigkeit zur Größe und Qualität der Maßnahme die Höhe des finanziellen Zuschusses regelt.

8. Zum Teil wurden gemeindeeigene Flächen – die den Eigentürmer*innen in Verbindung mit ihren Vorgärten unentgeltlich zur gärtnerischen Gestaltung und Pflege überlassen wurden – ganzheitlich in Kies- oder Schotterflächen umgewandelt. In diesen Fällen kann die Gemeindeverwaltung den Rückbau und die Umwandlung in blühende Flächen ohne Entschädigung von den Eigentümer*innen verlangen.

9. Last but not least, wird der Rat der Gemeinde Neuenkirchen, beauftragt die Gemeindeverwaltung, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Erlass einer Gestaltungssatzung) der nachträgliche Rückbau von ‚Schottergärten‘ bzw. von Vorgärten, die nicht der jeweils geltenden ‚Bauordnung NRW ‘ betreffen, rechtlich möglich ist.

Begründung:

‚Schottergärten‘ bieten unserer heimischen Fauna keinerlei Nahrung und tragen insofern zum massiv fortschreitenden Artensterben bei. Wenn wir in unseren Vorgärten, Gärten und Freiflächen der Natur keine Chance mehr geben, müssen wir uns nicht wundern, wenn wir demnächst unseren Kindern und Enkelkindern, selbst im eigenen Garten, keinen singenden Vogel, keine dicke Hummel – geschweige denn – einen schönen Schmetterling mehr zeigen können.

‚Schottergärten‘ heizen sich besonders bei hohen Temperaturen tagsüber stark auf und geben die Hitze nachts wieder ab. Sie tragen somit zu einem deutlich wärmeren Stadtklima bei.

Wir haben Verständnis dafür, dass insbesondere älter Mitbürgerinnen und Mitbürger oft selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre meist aufwendig gestalteten Vorgärten zu pflegen. Auch dafür, dass junge Leute ihre kurz bemessene Freizeit nicht auch noch mit aufwendiger Gartenarbeit verbringen wollen.

Dieser Klientel empfehlen wir eine Bepflanzung mit jahreszeitlich unterschiedlich blühenden Stauden und Bodendeckern eventuell mit einzelnen heimischen Gehölzen, die allenfalls einmal im Jahr etwas zurückgeschnitten werden müssen. Eine weitere Alternative wäre die Umgestaltung in einen echten Steingarten. Zweck eines echten Steingartens ist es, unter Verwendung von Kies, Steinen oder Splitt, einen optimalen Standort für Pflanzen aus der Gebirgsflora oder für trockenheitsverträgliche Pflanzen herzustellen. Ein vielfältig gestalteter Steingarten kann daher durchaus artenreich sein – und ist absolut pflegeleicht.

‚Schottergärten‘ sind auf Dauer keineswegs pflegeleicht. Zwischen den Kieselsteinen breitet sich – anfangs unscheinbar – unerwünschtes Wildkraut aus. Weil es wenig Nahrung bekommt, bleibt es klein, blüht aber trotzdem, bildet Samen, die sich weiter zwischen den Kieselsteinen verbreiten und dort keimen. Auf dem Gewebevlies darunter können sich Wurzeln bilden, bis sie ihr Grün über die ganze Kieselschicht ausbreiten. Dann zupft man sich die Finger wund – oder geht verbotener Weise mit Glyphosat (Roundup) über die gesamte Fläche, weil man schlecht an die Wurzeln kommt, ohne die Kieselsteine mühsam an die Seite zu schieben.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Antrag: Straßenbegleitgrün mit heimischen Saatgut

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Schreiben vom 19.10.2016 übermittelten wir folgende

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, dass bei der Pflege und Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns (auch der Verkehrsinseln) vorrangig einheimische Wildblumensaaten eingesetzt werden. Der Antrag (siehe Anlage) wurde seinerzeit dezidiert begründet. Auf unsere wiederholten Nachfragen, warum hier bisher nichts Konkretes passiert ist, erhielten wir sinngemäß die Antworten: Wir haben keine geeigneten Flächen. Die Anlieger wollen das nicht usw. usw..

Aus diesem Grunde übermittelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ihnen heute folgende konkretisierte

Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, dass geeignete gemeindeeigene Grünflächen (auch einige der vielen vorhandenen Verkehrsinseln) und Restflächen in Industrie- und Gewerbegebieten sukzessive so hergerichtet werden, dass hier jeweils heimische Wildblumensamen (mehrjährige) eingesät werden können und nur noch und als Blühstreifen bzw. Blühflächen unterhalten werden.

Auch wenn die Gärtner des gemeindeeigenen Bauhofes sicherlich in der Lage sind geeignete Grünflächen zu benennen – schließlich müssen sie diese ja regelmäßig mähen – übermittelt Ihnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hiermit einige größere ‚Projekt- Flächen‘ die kurz- bzw. mittelfristig zu ökologischen Blühflächen umzugestalten wären:

Fläche 1: Die gemeindeeigene Rasenfläche am Westfalenring / Ecke Eilersweg – auf der immer die Großplakatflächen und Wahlkampfflächen aufgestellt werden.

Fläche 2: Die gemeindeeigene Rasenfläche am Westfalenring / Ecke An der Kluse – auf der immer die Großplakatflächen und Wahlkampfflächen aufgestellt werden.

Fläche 3: Die gesamte Streuobstwiese zwischen den Straßen Hermann-Keuhs-Straße und Josef-Hendel-Straße.

Fläche 4: Der gesamte Überflutungsstreifen am Abzugsgraben im Baugebiet Hermann- Keuhs-Straße / Josef-Straße / Hasenhügel.

Zu den Flächen 3 und 4 geben wir ergänzend folgenden Hinweis:

Im Rahmen der Ausweisung der beiden Neubaugebiete Mitte der 90er Jahre und der Aufstellung der dazugehörigen Bebauungspläne hat die Gemeinde Neuenkirchen diese Flächen als „Streuobst- und Wildblumenwiese“ bzw. als „Wildblumenstreifen“ deklariert, und insofern innerhalb des Neubaugebietes als teilweise Kompensation angerechnet bekommen.

Schon damals erfolgte seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Hinweis, dass ohne entsprechende Aufbereitung der Bodenstruktur hier niemals eine Wildblumenwiese entstehen würde.
Insofern konnte eigentlich nur die Streuobstwiese zwischen Hermann-Keuhs-Straße und Josef-Hendel-Straße als Kompensation angerechnet werden. Jetzt wird es also umso mehr Zeit, hier den Worten auch definitiv Taten folgen zu lassen.

Im Laufe des kommenden Herbstes könnte zunächst der Boden der Flächen 1, 2 und 3 entsprechend aufbereitet werden, damit dann im Frühjahr die Einsaat mit heimischen Wildblumensamen erfolgen kann. Im darauffolgenden Jahr könnte dann – in Abstimmung mit den Anliegern – die gesamte Fläche 4 in Angriff genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Anfrage: Welche möglichen Auswirkungen wird der Bau der Westumgehung K53n in Emsdetten auf St. Arnold und Neuenkirchen haben?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Möllering,

hiermit stellen Bündnis 90 / Die Grünen bezogen auf die Westumgehung K53n in Emsdetten folgende Anfrage an Sie mit der Bitte um Beantwortung:

Welche möglichen Auswirkungen wird der Bau der Westumgehung K53n in Emsdetten auf St. Arnold und Neuenkirchen haben?

Der Kreis Steinfurt mit Landrat Dr. Effing will mit viel Druck die umstrittene Westumgehung in Emsdetten bauen. Gefühlt soll mit dem Bau der Umgehungsstraße als Versprechen aus dem Landratswahlkampf noch vor der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 begonnen werden.

Doch in Emsdetten formiert sich breiter Widerstand von Bürger*innen. Naturschützer*innen und Landwirt*innen, die ihre Höfe und Flächen entlang der geplanten Strecke liegen haben. Auch die nicht belastbaren Zahlen zu den möglichen Bau- und Unterhaltungskosten sorgen kreisweit für viel Irritation. Bleibt zu befürchten, dass alle Kommunen diese Kosten zum Teil durch die Kreisumlage mittragen müssen. Und das, obwohl Gutachten von sinkendem Verkehr auf der zu entlastenden Strecke ausgehen.

In Austauschgesprächen mit der Initiative für Fairness und Natur war für uns als GRÜNE Ratsfraktion das Thema der möglichen Mehrbelastung für St. Arnold und Neuenkirchen eine dringliche Frage.

Aktuell sind die Planungen des Kreises so, dass die K53n aus Greven kommend durch teilweise unberührte Natur- und Landschaftsflächen geführt werden soll und auf der Neuenkirchener Straße enden wird. Für den Lastverkehr wird diese Strecke interessant, da eine Wegführung in Richtung A30/A31 über St. Arnold zur B70 zeitlich attraktiver wird und einiges an Mautgebühren eingespart werden kann. Vorstellbar ist aber auch, dass der Verkehr in Richtung Salzbergen direkt den Weg durch den Ort Neuenkirchen nimmt, um dort auf die Autobahn zu fahren.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

Mit welcher Mehrbelastung durch Durchgangsverkehr, insbesondere Lastverkehr ist im Ortsteil St. Arnold zu rechnen?

Wie kann die Verkehrssicherheit bei der Straßenquerung insbesondere für die Schüler*innen des Arnold-Jansen-Gymnasiums und der Josefschule sowie für die Bewohner*innen des Betreuungszentrums sichergestellt werden?

Wie wird sich die Verkehrs-Mehrbelastung unter Umständen für den Ort Neuenkirchen entwickeln?

Mit welcher Mehrbelastung ist für St. Arnold und Neuenkirchen durch Lärm und Luftverschmutzung zu rechnen?

Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Anteil an diesem Straßenbauprojekt, den die Gemeinde Neuenkirchen mitzufinanzieren hat?

Wie positionieren Sie als Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen sich zu diesem Straßenbauvorhaben des Kreises Steinfurt?

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Antrag: Erhalt des “Schiermann´schen Spiekers“

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, den “Schiermann´schen Spiekers“ zu erhalten.

Begründung:

Als eins der ältesten und ortsbildprägenden Gebäude sollte der Spieker erhalten bleiben und durch die Gemeinde Neuenkirchen erworben werden. Der Spieker könnte einer anderen Nutzung zugeführt werden. Konzeptionell ließe sich in dem Spieker eine Erweiterung des Heimathauses, eine Präsentation des Imkervereins oder die Unterbringung eines Teil der Sammlung Kopps denken, um nur einige Vorschläge zu nennen.

Ein möglicher Abriss würde ein typisches münsterländisches Gebäude und zwar eins der ältesten, ortsbildprägenden und historischen Gebäude von Neuenkirchen unumstößlich vernichten.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Antrag: „Klimanotstand ausrufen - jetzt handeln, um die Zukunft der kommenden Generation zu schützen!“

Wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen:

1. Die Gemeinde Neuenkirchen unterstützt die Resolution zur Ausrufung des „Klimanotstandes“, wie sie in der Antragsbegründung beschrieben ist.

2. Alle politischen Entscheidungen sollen zukünftig mit Blick darauf betrachtet werden, ob sie klimafreundlich, klimaschädlich oder klimaneutral sind. Die Beschlussvorlagen sind dem entsprechend zu ergänzen.

Begründung:

Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur insgesamt auf unserem Heimatplaneten Erde: Das Aussterben von Tierarten oder speziell der gut dokumentierte Rückgang von Fluginsekten sind nur Vorboten bald nicht mehr aufzuhaltender Entwicklungen.

Auch bei uns in Neuenkirchen werden die Folgen spürbar und offensichtlich, wenn zum Beispiel während des Dürresommers des Jahres 2018 und der aktuell anhaltenden Trockenheit Bewässerung erfolgen muss , um ein Absterben zu verhindern. Oder wenn in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Starkregenereignisse (‚urbane Sturzfluten‘) die Gemeinde getroffen und die Aufnahmekapazitäten des Kanalsystems überfordert haben. Nicht zuletzt waren die vergangenen fünf Jahre laut Umweltbundesamt die durchschnittlich wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.

Hier sind präventive Maßnahmen geboten und teils auch bereits umgesetzt, die die Gemeinde bei kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen widerstandsfähiger gegenüber Starkregen und Hitze machen, oder auch beispielsweise Pflanzen und Bäume auszuwählen, die das bereits geänderte Klima besser ertragen können. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik generell effiziente und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die drohende Katastrophe noch aufzuhalten.

Es ist anzuerkennen, dass sich die Gemeinde Neuenkirchen mit Politik und Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen - darunter auch etliche von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragten - auf den Weg gemacht und bereits Erfolge erzielt hat. Es ist gleichzeitig aber absehbar, dass diese Anstrengungen bei weitem noch nicht ausreichen.

Damit ist Neuenkirchen nicht allein: Weltweit haben Kommunen dies erkannt und nun begonnen, den Klimanotstand auszurufen und damit ein Signal gesetzt, um jegliche Aktivitäten immer und grundsätzlich auch unter dem Aspekt der Klimaverträglichkeit zu betrachten, und alle gegebenen Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen. Denn: Es ist Zeit zu handeln!

Um dies insbesondere auch in der politischen Arbeit vor Ort nachzuhalten fordern wir, dass ab September 2019 alle Beschlussvorlagen vergleichbar zu den ‚finanziellen Auswirkungen‘ um den Punkt „Klimafolgen“ ergänzt werden, und dargestellt wird, inwiefern und in welchem Maße zur Realisierung vorgesehene gemeindlichen Maßnahmen und Projekte sich förderlich, neutral oder schädlich auf das Klima auswirken. Die jeweiligen (positiven und negativen) Auswirkungen auf das Klima sollen in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden. Wird eine negative Klimarelevanz festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.

Weiter fordern wir die Gemeindeverwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen. Den Klimaschutzbeauftragten gilt es aufzuwerten und mit entsprechenden Personal- und Sachmitteln auszustatten.

Die gemeindlichen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe sollen diesen Maßgaben ebenfalls inhaltlich und organisatorisch folgen.

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Klimanotstandes („Climate Emergency“)1 der Gemeinde Neuenkirchen

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5°C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein.

Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Natur-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken.

Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!

Die Gemeinde Neuenkirchen erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an:

• Die Gemeinde Neuenkirchen wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

• Die Gemeinde Neuenkirchen orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

• Die Gemeinde Neuenkirchen fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

• Die Gemeinde Neuenkirchen fordert die Bundesregierung und die Landesregierung dazu auf, zukünftig umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren.

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1 Die Begriffe «Climate Emergency» bzw. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein!


Antrag: Vorstellung des Radwegekonzeptes‘ durch das beauftragte Fachbüro – und Beschluss eines Maßnahmenkataloges

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem wir seit über einem Jahr immer wieder nachgefragt haben, wann nun endlich das von einem Fachbüro entwickelte ‚Radwegekonzept‘ vorgestellt wird und dies bisher immer wieder verschoben wurde, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hiermit den Antrag, das ‚Radwegekonzept‘ im Juni 2019 in den entsprechenden Ausschüssen vorstellen und diskutieren zu lassen.

Gleichzeitig stellen wir hiermit den Antrag dazu möglichst zeitnah einen Maßnahmenkatalog aufzustellen und zu beschließen.

Begründung:

Die Vorstellung des Radwegekonzeptes durch das beauftragte Fachbüro ist mehr als überfällig. Damit es in dieser Sache weitergeht, muss zeitnah ein Maßnahmenkatalog aufgestellt und beschlossen werden. Sicherlich gibt es viele einzelne aber notwendige Umgestaltungsmaßnahmen, die man –entsprechend priorisiert – nach und nach umsetzten kann, um Neuenkirchen deutlich fahrradfreundlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig


Antrag: Ersatzpflanzung für die Bäume an der Emmy-Noether-Schule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bündnis 90/Die Grünen übermitteln Ihnen folgenden Beschlussvorschlag:


Beschlussempfehlung:
Als Ersatzpflanzungen der im Rahmen der Baumaßnahmen der Schulmensa der ‚ENS‘ notwendiger Weise zu fällenden Platanen werden Bäume in einem Verhältnis 1:3 neu angepflanzt.

Für die seitens der Gemeindeverwaltung neu angedachte Streuobstwiese ist darüber hinaus dauerhaft sicherzustellen, dass Erziehungsschnitte und Pflegeschnitte regelmäßig fachgerecht erfolgen.

Begründung:
Aus unserer Sicht spricht zwar nichts dagegen, dass ein Teil der Ersatzpflanzungen in Form von ‚Hochstämmigen Obstbäumen‘ erfolgt, weil in NRW leider viele Streuobstwiesen sturmbedingt zerstört wurden, aber 25 Bäume (Platanen) mit einem durchschnittlichen Durchmesser von 25 cm-30 cm, bzw. Umfang von circa 85 cm, können nach unserer Auffassung nicht durch Ersatzpflanzungen von 25 kleinen Bäumen mit einem Umfang von circa 15 cm, ausgeglichen werden.

Als Ersatzpflanzung der im Rahmen der Errichtung der Schulmensa gefällten 25 Platanen fordern Bündnis 90/Die Grünen daher die Anpflanzung von neuen Bäumen im Verhältnis von 1:3.

Bäume sind Luftfilter, Bäume sind Sauerstoffspender, Bäume sind für uns lebenswichtig – und die durch die Baumaßnahme notwendige Baumfäll-Aktion wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr kritisch gesehen, so dass wir hier ein Zeichen setzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen, für die Fraktion
Ellen Pfennig


Antrag auf Umsetzung des Radwegekonzeptes mit dem Ziel einer Tempo-30-Zone im gesamten Ortskern der Gemeinde Neuenkirchen.

Beschlussempfehlung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt hiermit den Antrag, das vor Jahren vorgestellte Radwegekonzept – nach zwischenzeitlicher Überarbeitung und Ergänzung durch das beauftragte Planungsbüro – erneut vorzustellen und zwar mit folgenden Zielsetzungen:

1. Beschlussfassung über die generelle Umsetzung des Radwegekonzeptes.

2. Sukzessive Umsetzung einzelner notwendiger Umbau- und Optimierungsmaßnahmen für eine Radfahrer freundlichere Infrastruktur.

3. Solange eine Tempo-30-Zone im gesamten Ortskern der Gemeinde wegen der Bindungsfristen noch nicht umgesetzt werden kann, Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht.

4. Tempo-30-Zone im gesamten Ortskern der Gemeinde Neuenkirchen – mit Vorrang für den ÖPNV.

Begründung:

Mittelfristig den gesamten Ortskern der Gemeinde Neuenkirchen – mit Vorrang für den ÖPNV – in eine ‚Tempo-30-Zone‘ umzugestalten, wurde bereits bei der ersten Vorstellung eines Radwegekonzeptes vom Planungsbüro empfohlen. Dafür sprechen im wesentliche zwei Gründe:

1. Attraktivitätssteigerung für den innerörtlichen Radverkehr und mehr Sicherheit für die Fußgänger, weil die Radfahrer dann die Straße nutzen.

2. Wegfall von unzähligen Verkehrsschildern, weil dann im gesamten Ortskern – überwiegend ‚rechts vor links‘ gilt. Mit der Umsetzung einzelner Umbau- und Optimierungsmaßnahmen sollte möglichst zeitnah begonnen werden, zumal diese ja bereits zu einer Radfahrer freundlichen Infrastruktur beitragen.

Für die Ratsfraktion von BÜNDNiS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig

Antrag auf Änderung des Bepflanzungskonzeptes in der neu gestalteten Zone sowie der Fußgängerzone in Neuenkirchen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt hiermit den Antrag, das ‚beschlossene‘ Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in der neu gestalteten Zone – mit dem Rathausvorplatz – sowie der ‚Guten Stube‘, der Fußgängerzone in Neuenkirchen zu ändern und Folgendes zu beschließen:

Beschlussempfehlung:

Alle Beete im Bereich der neu gestalteten Zone sowie der Fußgängerzone in Neuenkirchen erhalten jeweils eine neue, dem jahreszeitlich Zyklus angepasste Bepflanzung mit möglichst insektenfreundlichen Frühblühern, Blütenpflanzen und Stauden.

Begründung:

Die derzeitig beschossene Bepflanzung ist wenig attraktiv und schon gar nicht insektenfreundlich. Dabei handelt es sich bei diesen beiden Bereichen (neu gestaltete Zone – mit dem Rathausvorplatz – und der ‚Guten Stube‘, der Fußgängerzone) doch um die beiden Aushängeschilder der Gemeinde Neuenkirchen. Ein Bepflanzungskonzept, das bei fachgerechter Gestaltung die jahreszeitliche Blühfolge berücksichtigt, macht eine permanente Neubepflanzung überflüssig. Mehrkosten der Neupflanzung können kompensiert werden, indem nur noch exponierte Mittelinseln (z.B. nur die an den Ortseingangsstraßen) kostenaufwändig von Gärtnereibetrieben bepflanzt werden – alle anderen Mittelinseln zukünftig jedoch nur noch eine standortgerechte ‚Wildblumenbepflanzung‘ erhalten.

Für die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig

Antrag: „Gemeinde Neuenkirchen wird Teil der „Seebrücke“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen folgenden Antrag:

„Gemeinde Neuenkirchen wird Teil der „Seebrücke“

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, sich dem Angebot und Appell zur Flüchtlingshilfe der Oberbürgermeister*innen von Düsseldorf, Köln und Bonn an Bundeskanzlerin Merkel anzuschließen. Der Gemeinderat unterstützt das Signal für Humanität, für das Recht auf Asyl und für die Integration Geflüchteter und die Forderung, die Seenotrettung im Mittelmeer aus humanitären Gründen wieder zu ermöglichen und wird somit Teil der „Seebrücke“.

Begründung:

Die Städte Köln, Düsseldorf und Bonn haben in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Seenotrettung im Mittelmeer aus humanitären Gründen wieder ermöglicht wird. Gleichzeitig bieten die Städte an, in Not geratene Flüchtlinge zusätzlich aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der vielen Toten im Mittelmeer und der anhaltenden Krisen, insbesondere in afrikanischen Ländern sowie im nahen und mittleren Osten, halten wir Grüne die Initiative der Städte Köln, Düsseldorf und Bonn für ein wichtiges Signal zu diesem Zeitpunkt. Der Städtetag steht hinter diesem Aufruf und der Kreistag hat diese Resolution als politisches Signal einstimmig verabschiedet.

Für die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ellen Pfennig

Antrag: Erhöhung des Ansatzes für das Tierheim Rote Erde

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge den Haushaltsansatz der vertraglichfestgesetzen Jahrespauschale für die Unterbringung von Fundtieren im Tierheim„Rote Erde“ um 800 € (bislang 9200€ ) erhöhen.

Begründung:

Die Überpopulation von Katzen ist für das Terheim ein ernstes Problem, denn dieAnzahl der Katzen, die ins Tierheim „Rote Erde“ gebracht werden, hat sich nahezuverdoppelt.Da die Kastraktions-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht auf dem Gebietder Gemeinde Neuenkirchen nicht umgesetzt werden konnte, wird das Problem einerÜberpopulation von Katzen bleiben. Vermehrt werden ausgesetzte und verletzteTiere ins Tierheim „Rote Erde“ gebracht, deshalb bitten wir um eine finanzielle Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen ,für die Fraktion
Ellen Pfennig

Antrag: Straßenbegleitgrün

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen möge beschließen, dass bei der Pflege und Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns (auch der Verkehrsinseln) vorrangig einheimische Wildblumensaaten eingesetzt werden.

Begründung


Es gilt die Biodiversität zu erhalten und Insekten- und Bienennahrung zu sichern.Darüber hinaus sollen die Blühzeiten bei der Maat berücksichtigt und die Schnittfrequenz möglichst verringert werden.Die ökologische Bedeutung unserer Insekten liegt vor allem in der Bestäubung von einheimischen Wildpflanzen. Etwa 80 Prozent der heimischen Blütenpflanzen sind evolutionär an die Fremdbestäubung angepasst, so dass ohne Insektenbesuch kaum oder keine Samenbildung stattfindet. Ohne (Wild-) Bienen und andere Blütenbesucher würde die heimische Pflanzenvielfalt drastisch zurückgehen. Ein Rückgang der Pflanzenvielfalt führt folglich auch zu einer Abnahme der Bestäuber, was wiederum diejenigen Tierarten bedroht, die sich von Bienen, Insekten und Kleinlebewesen ernähren. Neben der Förderung der Biodiversität hat der Einsatz einheimischer Blumen und Wildkräuter auch einen monetären Vorteil: Durch den Einsatz von konkurrenzstarken Wildkräutern als Straßenbegleitgrün und reduzierte Schnittfrequenzen verringert sich auch der Pflegeaufwand, was wiederum die Ausgaben der Kommune für das Straßenbegleitgrün senkt.

Bei der Auswahl der gebietseigenen Wildblumen- und Wildgräsersaaten sind Standort und Bodenbeschaffenheiten zu berücksichtigen. In der Zusammenarbeit der Biostationen wird Saatgut aus gesicherten Herkünften angeboten. Beratung durch die Biologische Station des Kreises Steinfurt Biologische.Station.steinfurt@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen, für die Fraktion
Ellen Pfennig

Antrag: Gute Schule 2020

Beschlussvorschlag:

Der Rat Neuenkirchen begrüßt das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserer Kommune Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 721.982 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil der Kommune ist nicht notwendig.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen, zurückgreifen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist. Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.

Begründung:

Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.

Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.

Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass Neuenkirchen Mittel in Höhe von insgesamt 721.982 Euro zustehen.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).

Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.

Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.

Für die Fraktion
Ellen Pfennig

Antrag: Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Gemeinde Neuenkirchen führt auf ihrem Gebiet eine Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten durchzuführen und den zuständigen Fachausschüssen und dem Gemeinderat die erarbeiteten Maßnahmen sowie einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:

Die Überpopulation von Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes ein ernsthaftes Problem. Die einzelnen Katzen leiden hierdurch unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf, die wiederum nach einem halben Jahr fortpflanzungsfähig sind, vermehrt sich die Population sprunghaft.

Im Sinne des Tierschutzes ist eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sinnvoll. Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sollen diese zuvor von einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Die tätowierten oder per Mikrochip gekennzeichneten Tiere sind in einer hierfür geeigneten Datenbank zu registrieren. Dauerhaft wird dies auch zu einer Entlastung des örtlichen Tierheimes Rote Erde führen, das schon heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Als Katzenhalter*in im vorstehenden Sinne soll dabei auch gelten, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.


Mit einer Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht ist ein Weg gewählt, der dem Tier und den Besitzer*innen Respekt zollt, dem Artenschutz dient und durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringern kann. Die Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen, aber auch für Katzen mit Freigang (Besitzerkatzen), im Sinne des Tierschutzgesetzes wird damit erfüllt, in Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.


Der Erlass einer Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht kann auf zwei Wegen rechtlich begründet werden:

  • § 13b Tierschutzgesetz und § 5 der Zuständigkeitsverordnung oder

  • § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz.
    Es obliegt der Verwaltung zu beurteilen, welche rechtliche Begründung den Gegebenheiten in der Gemeinde Neuenkirchen besser entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ellen Pfennig

Anfrage: Sicherstellung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerber*innen

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,

wir - die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bitten zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welchem Weg wird die Bescheinigung zur Übernahme von Krankheitskosten bei Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ausgestellt?

  2. Wer beurteilt hierbei die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung? Gibt es ggf. hierfür ausgebildete MitarbeiterInnen in der Verwaltung?

  3. Gibt es eine solche Genehmigung einmal im Quartal für alle Krankheitsfälle oder muss sie bei jedem Arztbesuch neu eingeholt werden. Wie ist es bei Überweisungen zu Fachärzten?

  4. Wie viele solche Vorgänge gibt es durchschnittlich pro Quartal?

  5. Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Vorgangs durchschnittlich?

  6. Wie rechnen die Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, etc) mit der Gemeinde ab?

  7. Welche der folgenden Fragen werden regelmäßig geprüft:
    Entsprechen die Abrechnungen dem Leistungsumfang des Gesetzes?
    Hat der Arzt das Honorar nach Privat- oder Kassensatz abgerechnet?
    Sind die Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft?
    Sind die Medikamente die kostengünstigsten?
    Sind die Leistungen der Kliniken korrekt erbracht und abgerechnet worden?

  8. Wer prüft die Abrechnungen auf diese Fragen hin?

  9. Ist bei der Person die entsprechende Kompetenz zur Beurteilung von ärztlichen Leistungen und zur Wirkung verschiedener Medikamente vorhanden?

  10. Erfolgt die Prüfung regelmäßig oder stichprobenartig?

  11. Wie viele Rechnungen werden durchschnittlich pro Monat geprüft?

  12. Welche Zeit erfordert die Abrechnung und die Prüfung pro Rechnung durchschnittlich?

  13. Wie ist die Ausstellung einer Übernahme von Krankheitskosten für die Tageszeiten geregelt, zu denen Arztpraxen noch geöffnet sind, die Gemeindeverwaltung aber keine Sprechzeit mehr hat (z.B. Nachmittags nach 17:00 Uhr etc?
    Gibt es dafür Regelungen oder müssen Betroffene gegebenenfalls bis zum nächsten Tag warten bzw warten, bis sie den ärztlichen Notdienst erreichen können?

  14. Wie hoch ist die Inanspruchnahme von Notdiensten (Anzahl pro Quartal), bei denen ja keine Vorabgenehmigung erforderlich ist?

Für die Fraktion

Ellen Pfennig

Antrag: Beantragung einer auf drei Jahre befristeten Stelle für das Klimaschutzmanagement über einen entsprechenden Förderantrag und Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmittel

Die Gemeinde Neuenkirchen hat gemeinsam mit weiteren fünf Kommunen aus dem Steinfurter Land ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt. Es ist Teil des Projektes „Energie-und Klimaschutzkonzepte Steinfurter Land“, im Auftrag der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Steinfurter Land e.V., mit finanzieller Unterstützung durch LEADER-Fördermittel und der Kofinanzierung durch den Kreis Steinfurt.

Ziel des Projektes ist die Förderung der Klimaschutzaktivitäten in den beteiligten Kommunen, vor dem Hintergrund des „Masterplan 100% Klimaschutz“ mit den übergeordneten energie- und klimapolitischen Zielen des Kreises. Die Gemeinde Neuenkirchen unterstützt diese Ziele und will die Handlungsfeldern „Erneuerbare Energien“ und „Energieeinsparung und –effizienz“, „Klimafreundliche Mobilität“ sowie „Bürgerbeteiligung/Öffentlichkeitsarbeit“ umsetzen.

Der umfangreiche Maßnahmenkatalog ( siehe „Energie- und Klimaschutzkonzepte Steinfurter Land – Neuenkirchen“) lässt sich nur verwirklichen, wenn dafür eine entsprechende Stelle eingerichtet wird. Die veränderte Situation (Flüchtlingsaufnahme) und die bereits beschlossenen Maßnahmen in anderen kommunalen Belangen (Rathausvorplatz, Fußgängerzone , Mensa) , machen es notwendig, dass diese geförderte Stelle zur Klimaschutzumsetzung eingerichtet wird. Diese Stelle wird zu 80% durch den „Masterplan 100% Klimaschutz“ (MPK 2016) gefördert, damit der Klimaschutz als ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels tatsächlich umgesetzt werden kann.

Antrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Anpflanzung weiterer Obstbäume zwischen Neuenkirchen und St. Arnold entlang der Straße „Hasenhügel“ zur Erstellung einer Obstbaumallee

Kern dieses Antrages ist die weitere Anpflanzung von Obstbäumen im vom Hasenhügels bis nach Neuenkirchen, so dass eine geschlossene Obstbaumallee zwischen Neuenkirchen und St. Arnold entsteht.

Die Obstbäume sollten nach unterschiedlichen Gesichtspunkten (Obstsorte, Reifezeitraum, Klassifizierung und Ertrag) ausgewählt und mit entsprechenden Schildern versehen werden. Die Wahl alter und heimischer Sorten ist zu bevorzugen.

Es könnten Patenschaften für die Bäume übernommen werden und/oder der Ertrag dürfte von jedermann geerntet werden. Vorstellbar wäre auch, dass die Jugendvereine (McFly, KJG etc) im jährlichen Wechsel die Ernte übernehmen und die Einnahmen aus dem selbstorganisiertem Obstverkauf für die Jugendarbeit verwenden könnten.

Ein Apfelfest mit besonderen Aktionen für die Kinder, mit dem Pressen von Saft in einem Saftmobil und der Beteiligung eines Pomologen, der alte Apfelsorten bestimmen könnte, würde dieser Obstbaumallee einen besonderen Akzent verleihen. Es wäre wünschenswert an dieser Stelle zwischen Neuenkirchen und St. Arnold ein Verbindungsband zu ziehen und gleichzeitig das charakteristische Bild einer Baumallee zu schaffen und darüber hinaus den Lebensraum für die Tierwelt zu bewahren.

Eine Obstbaumallee als Kulturgut hat neben dem ökologischen ebenso einen historischen Wert.

Antrag: Beitritt der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Beschlussvorschlag:

  • Der Rat der Gemeinde möge beschließen:Die Gemeinde Neuenkirchen tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen bei.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

Anfrage: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Neuenkirchen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 29 (1) im Einklang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie des guten chemischen Zustands für alle oberirdischen Gewässer bis Ende 2015. Fristverlängerungen bis maximal 2027 sind ausnahmsweise möglich.

Derzeit befindet sich in NRW der Entwurf des Zweiten Bewirtschaftungsplanes für den Zeitraum von 2016 bis 2021 in der öffentlichen Beteiligung.

Nach § 91 Landeswassergesetz NRW obliegt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung bei Gewässern zweiter Ordnung und bei sonstigen Gewässern den Gemeinden, Kreisen oder Wasserverbänden nach Gesetz oder Satzung. Dabei sind die im Bewirtschaftungsplan festgelegten Ziele zu berücksichtigen.

Damit diese kommunale Pflichtaufgabe fristgemäß erfüllt werden kann, sind die erforderlichen Ressourcen in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Um die Situation in Neuenkirchen sachgerecht beurteilen zu können, bitten wir um Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

1. Erreichungsgrad der Bewirtschaftungsziele

Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der Situation in Neuenkirchen bitten wir um eine differenzierte Darstellung für das Gemeindegebiet:

  • Wie viele Oberflächenwasserkörper von Gewässern zweiter Ordnung oder sonstigen Gewässern (Anzahl und Gesamtlänge) befinden sich ganz oder überwiegend in Neuenkirchen?

  • Wie hoch ist davon der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge),

    • für die bereits heute die Bewirtschaftungsziele erreicht sind?

    • für die die Bewirtschaftungsziele noch nicht erreicht sind?

    • für die die Bewirtschaftungsziele aufgrund fehlender Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserlebewesen noch nicht erreicht sind?

 

2. Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen verschiedene Ausnahmen/Abweichungen von den Bewirtschaftungszielen.

  • Wie hoch ist in Neuenkirchen der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, die als erheblich verändert i.S. von § 28 WHG eingestuft sind?

  • Wie hoch ist in Neuenkirchen der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die gemäß § 30 WHG abweichende Bewirtschaftungsziele festgelegt sind?

  • Wie hoch ist in Neuenkirchen der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die gemäß § 31 WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen festgelegt sind?

3. Maßnahmen und Ressourcen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

Ein wichtiger Faktor zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ist die Wiederherstellung möglichst naturnaher Gewässerstrukturen. Dazu wurden im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans sogenannte „Programm-Maßnahmen“ festgelegt. Eine Konkretisierung ist in den sogenannten „Umsetzungsfahrplänen“ erfolgt. Die dort dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sind aber oft nicht so detailliert beschrieben, dass sie für eine direkte Umsetzung geeignet wären.

  • Bestehen konkrete Pläne, die sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele in Neuenkirchen fristgemäß erreicht werden?

  • Welche Finanzmittel sind für Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele in den kommenden Jahren bereits eingeplant?

  • Welches qualifizierte Fachpersonal (Anzahl und Art der Stellen) ist dafür zuständig bzw. zukünftig eingeplant?

  • Da Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur oft auf Flächen am Gewässer angewiesen sind bitten wir um Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass solche Flächen in ausreichendem Umfang jeweils zeitgerecht verfügbar sind.

 

4. Gewässerbenutzungen und Bewirtschaftungsziele

Auch Gewässerbenutzungen (z.B. Einleitungen aus Kläranlagen, Regenüberläufen etc., Aufstau und Entnahmen) haben u.U. negativen Einfluss auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele.

  • Gibt es in Neuenkirchen solche Gewässerbenutzungen und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen, z.B. im Abwasserbeseitigungskonzept, wird sichergestellt, dass diese zukünftig so erfolgen, dass die Bewirtschaftungsziele fristgemäß erreicht werden können?

  • Welche Finanzmittel und welches qualifizierte Fachpersonal für ggf. erforderliche Maßnahmen an Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, z.B. zur Verringerung von Stoffeinträgen o.ä. stehen dazu für die nächsten Jahre zur Verfügung?

  • Sind diese Ressourcen nach Ansicht der Verwaltung ausreichend um die Ziele der WRRL fristgerecht einzuhalten?

 

5. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Es ist denkbar, dass durch veränderte landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert werden könnte.

  • Wenn dies zutrifft, welche Änderungen würde sich die Verwaltung wünschen?

  • Gibt es aus Sicht der Verwaltung Faktoren, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele in Neuenkirchen im Vergleich zu anderen Gemeinden besonders erschweren?

Antrag: Erhöhung des Haushaltsansatzes im Produkt 050201 - Zuschuss für Drogen- und Suchtberatung auf 5.000 Euro

Neben der Einrichtung des Caritasverbandes  sollte auch  für die Arbeit des Cafés Relax der Drogenberatungsstelle Rheine Mittel bereit gestellt werden. Dieser  Drogenberatungsstelle für ein  niedrigschwelliges Angebot sind 50 % der Förderung vom Kreis gestrichen worden. Da das Kernklientel der Beratungsstelle aus den Orten Rheine, Neuenkirchen, Wettringen und Ochtrup kommt, ist diese Beratung zu unterstützen. Um dieses  wichtige Angebot im vollem Umfang erhalten zu können, muss der Haushaltsansatz nach unserer Meinung hierfür erhöht werden. Unter der oben genannten Haushaltsstelle sollten ebenso andere Beratungsstellen Unterstützung erfahren.

Antrag: Förderung von klimafreundlicher Bauweise im neuen Baugebiet

Die Gemeinde Neuenkirchen vergibt an die ersten zehn Grundstückseigentümer im Baugebiet Darlagenstraße, die sich verpflichten, ein Niedrigenergiehaus mit der Energieeffizienzklasse höher als70 kWh/m² oder ein Passivhaus zu bauen, eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000 €. Die Position, die hierzu in den Haushalt 2015 eingestellt werden muss, beträgt insgesamt 20.000 €. Der Kreis Steinfurt hat sich das Ziel "Energieland 2050 - Der Kreis Steinfurt wird unabhängig." auf die Fahne geschrieben. Auch die Gemeinde Neuenkirchen wird dieses Ziel unterstützen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die Gemeinde auffordern, andere und auch neue Wege in diesem Sinne zu gehen.Konkret stellen wir uns die Schaffung von Anreizen zur energieeffizienteren Neubauweise  für Privatpersonen vor. Darum bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanungen die beschriebene Position für das Baugebiet Darlagenstraße aufzunehmen. Der Vorteil für die Gemeinde ist einerseits, eine aktive Anreizschaffung zur Erreichung der Energieeinsparziele "Energieland 2050". Darüber hinaus werden Bauwillige den Aspekt "Energiesparende Neubauweise" bewusster bei der Planung bedenken. Je nach Annahme durch die Bauwilligen sowie mit Blick auf die weitere Entwicklung im Bereich Altbausanierung im Ortskern könnte diese Idee in den nächsten Jahren weiter entwickelt werden.

Antrag: Bereitstellung von Haushaltsmittel zur Pflege der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Bäume

Bündnis 90/Die Grünen stellen hiermit den Antrag, für die Pflege und den Erhalt der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Obstbäume einen Betrag von 3000€ im Haushalt 2015 bereitzustellen.Der fachgerechte Schnitt erfordert im ersten Jahr größere Aufwendungen und sollte in den nachfolgenden Jahren kontinuierlich erfolgen. Auf verschiedenen Grundstücken der Gemeinde -z.B. Hermann Keuhs Str., Josef Hendel Str., Verbindungsstraßen zwischen Neuenkirchen/Sankt Arnold (Heidvenn)- stehen Bäume, die einer dringenden Pflege bedürfen und einem sachgerechten Schnitt unterzogen werden müssen, um ihren Erhalt zu sichern. Neuenkirchen zählt zu den wald- und damit baumärmsten Gemeinden des Kreises Steinfurt, deshalb ist die Maßnahme einer nachhaltigen, ökologischen Baumpflege besonders wichtig.Der korrekte Schnitt eines Baumes kann die weitere Entwicklung fördern, eine Erkrankung therapieren und mögliche Folgen eingetretener Schäden minimieren.

Antrag: Anpflanzung und Pflege der Obstbaumallee zwischen Neuenkirchen und St. Arnold entlang der Straße „Hasenhügel“

Hiermit stellen Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag, die bereits vorhandenen Obstbäume  zwischen Neuenkirchen und St. Arnold einem Pflegeschnitt zu unterziehen und in die Lücken im weiteren Verlauf neue Obsthochstammbäume anzupflanzen, so dass eine Obstbaumallee entsteht. Die Obstbäume sollten nach unterschiedlichen Gesichtspunkten (Obstsorte, Reifezeitraum, Klassifizierung und Ertrag) ausgewählt und mit entsprechenden Schildern versehen werden. Die Wahl alter und heimischer Sorten ist zu bevorzugen.
Es könnten Patenschaften für die Bäume übernommen werden und/oder der Ertrag dürfte von jedermann geerntet werden. Vorstellbar wäre auch, dass die Jugendvereine (McFly, KJG etc) im jährlichen Wechsel die Ernte übernehmen und die Einnahmen aus dem selbstorganisiertem Obstverkauf für die Jugendarbeit verwenden könnten.
Ein Apfelfest  mit besonderen Aktionen für die Kinder, mit dem Pressen von Saft in einem Saftmobil und der Beteiligung eines Pomologen, der alte Apfelsorten bestimmen könnte, würde dieser Obstbaumallee einen besonderen Akzent verleihen. Es wäre wünschenswert  an dieser Stelle zwischen Neuenkirchen und St. Arnold ein Verbindungsband zu ziehen und gleichzeitig das charakteristische Bild einer Baumallee zu schaffen und  darüber hinaus den Lebensraum für die Tierwelt zu bewahren.
Eine Obstbaumallee als Kulturgut hat neben dem ökologischen  ebenso einen historischen Wert.

Antrag: Erstellung eines öffentlichen Boulodrôme in Neuenkirchen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte den – nicht vereinsgebundenen –
Generationen übergreifenden Breitensport in der Gemeinde Neuenkirchen fördern und stellt hiermit den Antrag, ein öffentliches – nicht vereinsgebundenes – Boulodrôme (Boule-Pétanque-Platz) in der Gemeinde Neuenkirchen zu erstellen.
Begründung:
Im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung der Altersstruktur in der Bevölkerungs-Pyramide ist eine gesundheitsfördernde sportive Freizeitgestaltung gerade auch  älterer MitbürgerInnen von immer größerer Bedeutung. Aber gerade diese Bevölkerungsschicht will oft nicht mehr Mitglied in einem Sportverein werden oder kann diesen Beitrag nicht finanzieren, sondern will lieber nicht vereinsgebundenen sportlichen Aktivitäten nachgehen – dieses gerne auch zusammen mit ihren jüngeren Familienangehörigen oder MitbürgerInnen.
‚Boule ist cool‘ – und kann praktisch in jedem Alter erlernt und gespielt werden. Selbst ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen können diesen Freizeitsport noch sehr gut ausüben. Ebenso eignet sich das Boule-Spiel dazu – im Rahmen der Inklusion – auch behinderte Menschen einzubinden.
Boule-Pétanque hat in den letzten Jahren auch in Deutschland einen enormen Aufschwung erlegt. Bereits im Jahre 1963 wurde der erste deutsche Boule-Verein gegründet. Der ‚Deutsche Pétanque-Verband (DPV)‘ existiert seit 1984 und ist heute in 10 Landesverbänden unterteilt.
Über 1 Million BürgerInnen spielen in ihrer Freizeit Boule – rund 100.00 davon regelmäßig. Nach großen internationalen Erfolgen der Damen (2004 Vizeweltmeister / 2005 Bronze bei den World-Games) gibt es in Deutschland inzwischen sogar über 14.000 ernsthafte LizenzspielerInnen; unter anderem in Rheine und Steinfurt. Wurde Boule bisher meistens in den Städten gespielt, kommt diese Sportart jetzt auch in die ländlichen Gemeinden. Seit einigen Monaten hat bekanntlich auch  die Gemeinde Wettringen einen öffentlichen Boule-Platz.
Geeignete Grundstücke für die Erstellung eines öffentlichen Boulodrôme gibt es in Neuenkirchen sicherlich mehrere.
Ein Boulodrôme sollte jedoch für alle gut erreichbar sein und auch von vielen spontan Entschlossenen genutzt werden können. Eine Sitzmöglichkeit für Spieler und Zuschauer ist  wichtig. Die Lage an einem gut frequentierten Radweg bietet Vorteile.
Aus diesen Gründen präferiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Gelände am Offlumer See. Dort könnte – für den Fall, dass der vorhandene Beach-Volley-Platz in den zukünftigen Sportteil hinter den Trichtertürmen verlegt wird – ein sehr schönes öffentliches Boulodrôme entstehen. Alternativ bietet sich aber auch der Bereich um den alten Bahnhof in St. Arnold für ein Boulodrôme an.
Je nach Nachfrage und Nutzungsfrequenz  könnte dort zur gegebener Zeit ein zweites öffentliches Boulodrôme entstehen  – denn ‚Boule ist cool‘.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Fraktionsmitglied  Edmund Bischoff  zur Verfügung der ein solches Projekt auch gerne begleiten wird. Außerdem wird auf den bereits geführten Schriftwechsel mit der Verwaltung Bezug genommen.

Antrag: Beteiligung der Gemeinde Neuenkirchen am European Energy Award

Klimaschutz ist Querschnittsaufgabe in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft. Den Gemeinden, Städten und Kreisen kommt hierbei eine besondere Rolle und Verantwortung zu. Daher sind sie ge-fordert, ihre Möglichkeiten zu nutzen und in den kommenden Jahren all ihre Anstrengungen auf ei-nen aktiven und dabei wirkungsvollen Klimaschutz zu konzentrieren.
Der European Energy Award® (eea) ist das Qualitätsmanangementsystem und Zertifizierungsverfah-ren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft wird, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Die Kommunen werden bei der Umsetzung durch einen eea-Berater unterstützt. Die Er-folge sind somit schnell zu fassen und werden nicht nur dokumentiert, sondern auch ausgezeichnet.

Weitere Infos sind zu finden unter: www.european-energy-award.de.


Mit einer Beteiligung am European Energy Award® setzt die Gemeinde Neuenkirchen ein sichtbares Zeichen für ihr kommunales Engagement bei Klimaschutz und Energieeffizienz – und kann auch noch ganz praktisch und nachhaltig davon zu profitieren.

Antrag: Fracking in den Niederlanden

Bündnis 90/Die Grünen in Neuenkirchen  lehnen Fracking generell ab, insbesondere im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland.
Grundwasser macht vor Landesgrenzen nicht halt. Da die Grundwasserleiter auf niederländischer Seite mit jenen auf deutscher Seite verbunden sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auf Grund der Grenznähe der möglichen Fracking-Gebiete Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen und auch in Neuenkirchen hätte, sollte es zu einer Verunreinigung des Grundwassers durch die Aufsuchung oder Gewinnung von unkonventionellem Erdgas kommen. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden. Es muss gesichert sein, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grund- und Trinkwassers in Neuenkirchen und Nordrhein-Westfalen durch die Vorhaben in den Niederlanden ausgeschlossen bleibt.


Aus diesen Gründen stellen Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag: 

Antrag

1. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat erhebliche Bedenken gegen die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe des Fracking-Verfahrens und lehnt daher die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit diesem Verfahren im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland ab. Ursächlich für die Ablehnung sind nicht einschätzbare Risiken für das Grund- und Trinkwasser, die in Neuenkirchen zu befürchten sind. Diese Risiken sind insbesondere:

a.Der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien.

b. Unfälle und menschliches Versagen, die dazu führen können, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und große Mengen Methan in die Atmosphäre gelangen.

c.Fragliche Langzeitsicherheit der Rohre und Zementabdichtungen, was bspw. das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers durch das Frack-Fluid in der Zukunft stark erhöht.

d. Unbekannte hydrogeologische Wegsamkeiten.

e. Die Entsorgung des Flowbacks, die weiterhin ungeklärt ist. Die Disposalbohrungen zur Entsorgung des Flowbacks verschärfen die Risiken der Verunreinigung von Untergrund und Wasser.

f. Hoher Wasserverbrauch, der im Allgemeinen auf Oberflächengewässer, Brauchwasserbrunnen oder das lokale Trinkwassernetz zurückgreift und somit in Nutzungskonkurrenz stehen kann.

2. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen fordert die Verwaltung auf, sich am Verfahren der niederländischen Regierung „Strukturvision Schiefergas“ zu beteiligen und eine Einwendung basierend auf den unter 1. a. bis f. aufgeführten Punkten für Gemeinde Neuenkirchen einzureichen.

Antrag: Bewerbung eine „Fairtrade-Gemeinde“ zu werden

Die Kampagne Fairtrade-Towns wird von TransFair getragen und bringt unterschiedliche Akteure aus Handel, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Eine Fairtrade-Gemeinde zu werden bedeutet, ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt zu setzen. Jeder und Jede kann sich daran beteiligen, dass der faire Handel in der Kommune sichtbar wird. Damit wird ein Zeichen gegen die schlechten Arbeitsbedingungen in den Ländern des Südens gesetzt und eine gerechtere Gestaltung des globalen Welthandels unterstützt.Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fair Trade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Gemeinde den Titel „Fairtrade Gemeinde“ anzustreben.
  2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade Gemeinde“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
  3. In lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafes und Restaurants werden Fair Trade-Produkte ausgeschenkt.
  4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
  5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Gemeinde“.

Weitere Informationen finden sich auf der www.fairtradetowns.de

Antrag: Zurückgewinnung der Ackerraine zur Sicherung der Artenvielfalt

Die Ackerraine rund um Neuenkirchen sind als solche kaum wahrzunehmen und weisen - soweit vorhanden - keine Vielfalt von Blumen- und Kräuterpflanzen auf.Bündnis 90/Die Grünen fordern die Kommune auf, den eigenen Bestand der Grünstreifen um die landwirtschaftlichen Flächen zu sichern, einem natürlichen Bewuchs von Ackerwildkräutern zu überlassen und einen Blühstreifen am Feldrand zu unterstützen.Die Landschaft und unser Umfeld  müssen wieder bunter und abwechslungsreicher werden, mehr Wildblumen, mehr Wildwuchs, mehr Naturgärten, besserer Schutz der letzten Rückzugsräume: Wegeseitenstreifen, Ackerraine, Säume und Blühstreifen. Die Insektenmasse im Luftraum, die Nahrung u. a. für Mauersegler, Schwalben, Fliegenschnäpper und Fasanenküken hat um 75% abgenommen.
Viele Vogel- und Insektenarten verlieren ihre Futtergrundlage und der Artenschwund schreitet fort, weil es in der Landschaft aber auch in den Gärten kaum noch insektenattraktive Wildblumen gibt. Viele Wildbienenarten sind in NRW bereits ausgestorben, Schmetterlinge werden zu Raritäten und Hummeln verhungern mangels Blütenangebot.

Antrag: Haushaltsmittel für die Attraktivitätssteigerung des Freibads auf 20.000 € zu erhöhen

Die positiven Entwicklungen am Offlumer See mit dem Schwerpunkt Jugendlichen dort Aktivitäten anbieten zu können,  begrüßen wir, dennoch darf das Freibad in seiner natürlichen Umgebung nicht außer Acht gelassen werden. Das Freibad bietet für die Freizeitentfaltung für Familien einen zuverlässigen Rahmen. Dort sehen Bündnis 90/ Die Grünen noch viel Gestaltungsraum durch erweiterte Angebote,  um die Attraktivität des Freibads vor allem für Familien zu steigern.
Beispiele: Eingangsbereich, Schlamm- und Matschzonen, mehr Picknickplätze, Erweiterung der Spielgeräte, Wassererfahrungen in unterschiedlicher Art usw.

Darüberhinaus könnte in Kooperation mit anderen Kommunen über einen „Bäderpass“ nachgedacht werden, der unter ermäßigten Tarifen die Nutzung auch der Bäder der umliegenden Kommunen einschließlich der Hallenbäder ermöglicht.

Antrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erstellung eines zusammenhängenden Radverkehrsnetzes in Zusammenarbeit mit dem ADFC

Das Fahrrad ist im ländlichen Bereich sowohl für die Jugendlichen als auch für die älteren Mitbürger ein wichtiges Verkehrsmittel. Die Förderung und Unterstützung eines vernetzten Radverkehrsnetzes bis zum Ortskern dient der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Das Radverkehrsnetz im Ortskern weist nach wie vor große Mängel auf.
An Knoten- bzw. Gefahrenpunkten wie z.B. (Alphons-Hecking-Platz/Bahnhofstraße/Hauptstraße) und Kreuzungen (Mesumer Straße/Snedwinkelstr-Feldhof oder Rheiner Straße/Westfalenring oder Eilersweg/ Wettringer Str./Westfalenring), herrschen für die Fahrradfahrer unübersichtliche Situationen.
Der Fahrradweg an der Wettringer Straße ist unbeleuchtet und bei Dunkelheit gefährlich.
Wir bitten im Rahmen der Haushaltsplanberatung Mittel in Höhe von 10 000€ zur Strukturierung und Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem ADFC eines vernetzten Radwegsystems bereitzustellen.

Antrag: Genehmigung für das Verlegen von STOLPERSTEINEN im öffentlichen Raum

Bündnis 90/Die Grünen halten es für wichtig das Gedenken an die unmenschlichen Verbrechen der NS-Zeit wach zu halten und nach Spuren in Neuenkirchen zu suchen. Das Projekt STOLPERSTEINE wurde von Gunter Demnig ins Leben gerufen. Mit diesen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die im Nationalsozialismus ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Diese Steine mit einer beschrifteten Messingplatte werden vor dem Haus, in dem ein politisch Verfolgter des Naziregimes gewohnt hat,  in den Boden eingelassen: ein Stein gegen das Vergessen.
In mehr als 500 Städten in Deutschland und in vielen Orten des europäischen Raums wurden diese Erinnerungssteine mit einer entsprechenden Inschrift verlegt.
In Zusammenarbeit mit dem Heimatverein, dem Archivar und orts- und geschichtskundigen Neuenkirchnern, evt. mit Zeitzeugen ließen sich die Fakten ermitteln.
Darüber hinaus kann mit der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) zusammengearbeitet werden. Es können Gewerkschaften für politische Opfer, Kirchen zu religiös Verfolgten befragt werden. Zudem geben Verbände der Roma und Sinti, Vereine für Homosexuelle oder Opferverbände der Zeugen Jehovas Auskunft.
Möglicherweise ist diese Themenstellung für Schulen unter Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern von Interesse.
Genauere Vorgehensweise zur Verlegung der STOLPERSTEINE usw. finden sich bei www.stolpersteine.com.

Antrag: Überarbeitung des Nutzungskonzepts der „Villa Hecking“

Die Villa Hecking ist für die Kommune ein Objekt, in dem sich sowohl den BürgerInnen der Gemeinde, als auch für auswärtigen Interessierten ein Raum der Gestaltung bietet, um Veranstaltungen in vielfältiger Ausrichtung anbieten zu können.
Zur Zeit findet eine Nutzung nur in einem beschränkten Maße statt.
Es wäre denkbar, diese Räume als Seminarräume, als Eventräume und als Präsentationsräume ausgestattet mit drahtlosem Internet anzubieten. In der Zusammenarbeit mit lokalen Restaurants wäre sogar eine Bewirtung denkbar.
Wir bitten Sie, über erweiterte Möglichkeiten der Nutzung in den entsprechenden Fachausschüssen beraten zu lassen.

Antrag: Beteiligung der Jugendlichen im Rahmen eines Wettbewerbs an der Weiterentwicklung des touristischen Angebots am Offlumer See

Die Bündnis 90 / Die Grünen halten es für wichtig den Jugendlichen Gelegenheit zu geben sich in die Planungen am erweiterten Gebiet am Offlumer See konkret einbringen zu können, damit ihre Vorstellungen Berücksichtigung finden.
Deshalb schlagen wir vor, einen Wettbewerb zu starten bei dem sich alle Schüler der Verbundschule und des AJG`S beteiligen können. In Zusammenarbeit mit den Schulen, des Mc Fly könnten die Ideen und Vorstellungen der Jugendlichen in unterschiedlicher Weise eingebracht, geplant und dargestellt werden z.B. als Plan entwickelt, als Modell gebaut, als Animationsfilm oder als detaillierte schriftliche Auflistung.

Antrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Aufstellung von Solarleuchten auf dem Fahrradweg

Bündnis 90/Die Grünen stellen hiermit erneut den Antrag, Teilstücke der alten Bahntrasse im Bereich der vorhandenen Bebauungen und des Haarwegs kontinuierlich mit Solarleuchten auszustatten.
Der Fahrradweg (alte Bahntrasse) und der Haarweg werden nicht nur von den Radfahrern, sondern auch von den Joggern und Walkern gerne für ihre sportlichen Betätigungen genutzt. In den Wintermonaten entfallen diese Routen, da sie unbeleuchtet und deshalb zu gefährlich sind.
Wenn diese Wege beleuchtet wären, ergäbe sich optimale eine Runde (Alte Bahntrasse, Haarweg und Emsdettener Str.).
Zudem würde für die allgemeine Sicherheit - auch der Schulkinder- ein wesentlicher Beitrag geleistet.

Termine des Ortsverbandes

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

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