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10.11.19 –
In der vergangenen Woche fand die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Auftakt in die letzten 10 Monate bis zur Kommunalwahl im September 2020 statt. An diesem Abend haben die Mitglieder auch über ihre Kandidatin für das Bürgermeisteramt abgestimmt. Kathrin Horre, Sprecherin der GRÜNEN Partei in Neuenkirchen, hatte bereits im September ihre Kandidatur bei den Mitgliedern angekündigt. Die letzten Wochen nutze Horre, um in den Kontakt mit den Menschen in Neuenkirchen zu kommen.
„Die Termine beim Boulespiel in Neuenkirchen und St. Arnold, aber auch auf dem Markt und beim Gemüsehof Weßling haben gezeigt, dass es ein großes Interesse an mir, meiner Kandidatur und meinen Ideen für unser Dorf gibt“, freut sich Kathrin Horre über die Resonanz bei der von ihr sogenannten „Ich-höre-zu-Tour“. Diese hatte sie unter die Leitfrage gestellt, was es braucht, um die beiden Ortsteile in Zukunft noch liebens- und lebenswerter zu machen. „Es wurde deutlich, dass sich viele Menschen eine Veränderung der Politik im Rat der Gemeinde wünschen. Als Sozialpädagogin biete ich eine andere Herangehensweise und neue Schwerpunkte für die Menschen und unser Dorf“, verspricht sie in ihrer Bewerbungsrede vor der Mitgliederversammlung. „Denn nicht die absolute Mehrheit einer Partei darf über die Zukunftsfragen in unserem Ort entscheiden, sondern die besten Argumente müssen zu guten Entscheidungen führen!“
Das Miteinander der Menschen und das sich gegenseitige Zuhören stellt sie in den Mittelpunkt, um für die großen Herausforderungen der Zukunft in der Bevölkerung Akzeptanz und Bereitschaft zu Veränderungen zu erreichen. „Die Erreichung der Pariser Klimaziele muss auch vor Ort beherzt angepackt werden und natürlich bedeutet das möglicherweise Einschränkungen in unserem bisher gewohnten Lebensstil. Gemeinsam können wir das aber sozialverträglich schaffen!“
Die Begeisterung der Mitglieder zeigte sich in der anschließenden Wahl: Kathrin Horre wurde einstimmig zur Kandidatin für das Amt der Bürgermeisterin gewählt. „Wow“, freute sie sich über diese Rückendeckung aus ihrer Partei. „Packen wir es an, bis zum 13. September 2020 gibt es noch viel zu tun!“
In der nachfolgenden Debatte ging es um die Klärung vieler Fragen rund um die Besetzung der Wahlbezirke und die Listenaufstellung. „In den letzten zwei Jahren haben wir einen Mitgliederzuwachs von 50% verzeichnen können“, berichtet Vera Nienkötter, Co-Sprecherin der GRÜNEN Neuenkirchen. „Wir freuen uns, wenn sich dieser Zuwachs auch in der nächsten GRÜNEN Ratsfraktion widerspiegelt.“ Es folgte eine Kurz-Einführung in die Rats- und Ausschussarbeit. Eine Entscheidung über die Besetzung erfolgt im Frühjahr 2020.
Anschließend berichtete Ellen Pfennig als Fraktionssprecherin über die aktuellen Themen im Rat. Besonders die Themen Spieker und „Eventhalle“ von Ungrund führten zu intensiven Diskussionen. „Den Antrag bzgl. der Erhaltung des Spiekers haben wir zurückgezogen, weil dieser inzwischen mit dem Gesamtgrundstück an einen Investor verkauft wurde. Hier hat die Gemeinde sehr spät reagiert. Mit einem Kauf des Spiekers konnten wir uns leider nicht durchsetzen, aber wir haben die Zusicherung vom Bürgermeister, dass er sich persönlich für den Erhalt des ortsbildprägenden Gebäudes einsetzt“, führt Pfennig die Entscheidung ihres Kollegen Manfred Krüger im Bauausschuss aus. „Wir bleiben dran!“ Ähnlich verhält es sich mit der von der Firma Ungrund beantragten Nutzungsänderung für die „Eventhalle“ im Gewerbegebiet. „Wir wollen hier keine Diskothek, wie die Medien berichtet haben“, führt sie aus. Vielmehr gehe es darum, die Nutzungsänderung erst einmal zu prüfen und nicht schon von vorneherein „mit der Schere im Kopf“ bestimmte Nutzungs- und Veranstaltungsformate auszuschließen. „Unter Vergnügungsstätten fallen auch Diskotheken, aber bei Ungrund sprechen wir von einem Raum mit Platz für knapp 200 Personen. Und die Sorge der anliegenden Unternehmen, dass sich bei Betriebsaufgabe eine Großraumdiskothek ansiedeln könnte, teilen wir erstmal so nicht.“ Gerne habe man sich dem SPD-Vorschlag angeschlossen, im ersten Schritt zu prüfen, was man am Ende eines Offenlegungsverfahren zur Nutzungsänderung, bei dem jeder seine Einwände bei der Gemeinde vorbringen kann, rechtssicher einschränken kann.
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