24.04.14 –
„Wir werden nur auf den dafür vorgesehenen Plakatwänden plakatieren, wie es den Bestimmungen nach vorgesehen ist, über die uns Bernhard Hölscher vom Ordnungsamt informierte.“ meinte Ellen Pfennig bei der Fraktionssitzung. Hintergrund ist ein Schreiben der GRÜNEN Neuenkirchen an die Gemeinde vom Oktober 2013. Darin haben die GRÜNEN angeregt, eine parteiübergreifende Regelung zur Plakatierung zu Wahlen anzustreben. So ist es in Wettringen z.B. grundsätzlich nicht erlaubt, außerhalb der dafür vorgesehenen Stellwände Wahlwerbung anzubringen. In Westerkappeln gibt es überhaupt keine Plakatierung.
Wahlforschungsinstitute sind sich einig darin, dass diese Art der Werbung wenig Einfluss auf die Wahlbeteiligung und –ergebnisse hat. „Das Wahlplakatieren der Parteien im öffentlichen Straßenraum unterliegt einem Sondernutzungsrecht nach § 18 des Straßen- und Wegenetzes.“, so informierte nun Klaus Beckmann von der Gemeinden.
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